VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich. Alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Bestimmungen, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingung unserer Kunden, finden keine Anwendung, auch wenn wir im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Aufträge usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Von uns übergebene Zeichnungen sind auf Richtigkeit zu prüfen und etwa notwendige Änderungen uns sofort aufzugeben. Bei unterlassener Änderungsmitteilung haften wir nicht für Mängel und deren Beseitigung. Unsere Zeichnungen dürfen nicht kopiert und dritten Personen nicht bekannt gegeben werden. Alle Zeichnungen bleiben unser Eigentum.

2. Angebote. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Angaben in den Angeboten und Preislisten über Abmessungen und Gewichte und alle Abbildungen sind annähernd und ungefähr. Bei Geschäftsabschlüssen im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs findet § 312 e Nr. 1 - 3 BGB keine Anwendung, es sei denn der Kunde ist Verbraucher im Sinne des BGB.

3. Preise. Unsere Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe und gelten nur für den vereinbarten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- und Sonderleistungen werden separat berechnet.

4. Qualität/Beschaffenheit. Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung z.B. Gebrauchswerte, Verwendungsmöglichkeiten, Belastbarkeit, Einsatzzwecke, Toleranzen sowie technische Daten, sind Beschreibungen oder Kennzeichnungen. Aus ihnen können nur dann besondere Rechte abgeleitet werden, wenn wir deren Verbindlichkeit ausdrücklich garantiert haben.

5. Versand. Versandvorschriften des Kunden sind in der Bestellung deutlich zu kennzeichnen. Die Gefahren des Transports gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für Teillieferungen oder wenn wir noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Anfuhr) übernommen haben ohne eine Bringschuld zu vereinbaren. Verzögert sich der Versand oder die vereinbarte Selbstabholung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr am folgenden Tag nach Mitteilung der Bereitstellung der Ware auf den Kunden über. Ab diesem Zeitpunkt sind wir berechtigt, Lagerkosten zu berechnen. Die Sendung wird von uns gegen die Transportgefahren nur bei entsprechender Vereinbarung versichert. Das Abladen und Einlagern ist Sache des Kunden. Bei Selbstabholung obliegt dem Kunden bzw. seinem Beauftragten das Beladen der Fahrzeuge. Soweit unsere Mitarbeiter bei solchen Ladevorgängen behilflich sind, handeln sie auf das alleinige Risiko des Kunden und nicht als unsere Erfüllungsgehilfen.

6. Lieferfristen. Wir bemühen uns, vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Sollte dies nicht erfolgen, werden wir den Kunden informieren und einen neuen Liefertermin nennen. Sollte auch dieser Liefertermin von uns nicht eingehalten werden so kann der Kunde seine gesetzlichen Rechte erst ausüben, wenn die Lieferung oder Leistung innerhalb einer vom ihm uns gesetzten und für uns angemessenen Nachfrist nicht erfolgt.

7. Höhere Gewalt. Fälle höherer Gewalt und sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare störende Ereignisse (z.B.
Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Ausfälle von Vorlieferanten, Energie- oder Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen sowie Streiks, Aussperrungen und behördliche Verfügungen), die wir nicht zu vertreten haben, befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Leistung. Wird hierdurch die Lieferung bzw. die Leistung um mehr als 1 Monat verzögert, sind wir berechtigt, hinsichtlich der von der Liefer- bzw. Leistungsstörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen.

8. Gewährleistung. Der Kunde hat zu prüfen, ob die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Im Übrigen finden die Regelungen des § 377 HGB Anwendung. Wir werden rechtzeitig angezeigte Mängel an der gelieferten Ware oder Leistungen nach unserer Wahl, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden beseitigen oder mangelfreie Ware nachliefern bzw. Leistungen nachbessern. Soweit diese Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des preisgünstigsten Rücktransports der beanstandeten Ware.

9. Haftung. Wir haften uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit für jede Art von Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haften wir nach Maßgabe von Gefährdungshaftungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz). Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Höhe nach nur für vertragstypische, d.h. vorhersehbare Schäden. Wir haften nicht bei fahrlässiger Verletzung sonstiger Vertragspflichten, die keine Kardinalpflichten sind.

10. Verjährung. Ansprüche gegen uns aus vertraglichen Pflichtverletzungen, die wir zu vertreten haben, verjähren nach Ablauf von einem Jahr. Dies gilt nicht für vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen sowie für Mängelansprüche des Kunden gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 und § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Für den Beginn der Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

11. Zahlung ist zu leisten, wenn nichts anderes vereinbart ist, durch Vorkasse mittels Überweisung oder PayPal. Unsere Mitarbeiter oder Dritte sind nur bei Nachweis ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch uns zum Inkasso befugt. Bei Zahlungsverzug sowie begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir unbeschadet sonstiger Rechte befugt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen oder Leistungen Vorauszahlung zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Unsere Leistungspflicht ruht, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Bei Zahlungsverzug können wir Zinsen in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe berechnen. Gegenüber Forderungen von uns kann der Kunde nur darin aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist. Für den Fall, dass wir aus einem Vertragsverhältnis gegenüber unserem Auftraggeber / Besteller Schadensersatzansprüche haben, sind wir berechtigt, 20%, bezogen auf den Nettoauftrags-/ Warenwert als Schadensersatz zu fordern. Das gleiche gilt für den Ersatz einer Wertminderung. Hierbei wird ausdrücklich dem anderen Vertragsteil der Nachweis gestattet, einen Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

12. Eigentumsvorbehalt. Zur Sicherung unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an den Kunden behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Das Eigentum geht auf den Kunden über, sobald er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere jeweilige Saldoforderung. Falls Wechsel oder Schecks in Zahlung gegeben werden, gilt erst die Einlösung als Tilgung. Be- und Verarbeitung erfolgen für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs des Kunden nach § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Besteller steht uns das Eigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen verarbeiteten Waren. Im Falle der Weiterveräußerung von Vorbehaltswaren tritt der Kunde bereits jetzt die Forderungen an uns ab. Bei Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentum haben, beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungsanteil, der unserem Miteigentumsanteil entspricht. Bei Veräußerung von Vorbehaltswaren zusammen mit anderen Sachen (ohne Verarbeitung), beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Rechnungswert der mitverkauften Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung im Rahmen eines Werkvertrages wird die Werklohnforderung des Kunden in Höhe des anteiligen Betrages seiner Rechnung für die mitverarbeitete Vorbehaltsware schon jetzt an uns abgetreten. Solange der Kunde in der Lage ist, seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachzukommen, darf er über die in unserem Vorbehaltseigentum bzw. Miteigentum stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verfügen und die abgetretenen Forderungen selbst einziehen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 v. H., sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

13. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Würzburg.

14. Allgemeine Bestimmungen. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtsabkommen vom 11.04.1980 wird ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Würzburg. Die gesetzlichen Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder des unwirksamen Teils der Bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

Fassung: Dezember 2009 Hauck GmbH

Copyright © 2010 Hauck Entsorgungslogistik GmbH | Admin
Stapleranbaugeräte Gabelstaplerzubehör Kippbehälter
Hauck GmbH Entsorgungslogistik
Telefon +49 (0)931-884968
http://www.hauck-entsorgungslogistik.de
info@hauck-entsorgungslogistik.de
Hinteres Steinbachtal 6
97082 Würzburg