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27. Juli 2022

Lagerung von Lithium-Ionen Batterien

Sichere Lagerung von Lithium-Ionen Batterien mit geringer und mittlerer Leistung.

Alle Informationen finden Sie HIER 

Das kann ein Sicherheitsschrank Typ 90 NICHT: 

  • sofortige hermetische Abdichtung
  • bei hohem Explosionsdruck Türen verschlossen halten
  • Giftige Gase einschließen und filtern

Sichere Lagerung von Lithium-Ionen Batterien geringer und mittlerer Leistung: 

Die sichere und richtige Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien stellt – nicht nur für Betriebe – eine immer größere Herausforderung dar. Vor allem durch die Tatsache, dass es zum heutigen Stand noch keine einschlägige gesetzliche Lagervorschriften für Lithium-Ionen-Batterien gibt, bleibt dem Betreiber nichts anderes übrig, als im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung das für ihn bestmögliche Lagerkonzept zu erarbeiten. Als Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung – die generell das Ziel verfolgt, die Gefahren für Mensch und Umwelt so gering wie möglich zu halten – kann neben den Vorgaben der Hersteller die VdS 3103 (Publikation deutscher Sachversicherer zur Schadensverhütung) herangezogen werden. Außerdem geht vor allem auf vorsorglich passende Maßnahmen bei der Lagerung und dem Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus ein, wie z.B. der feuerbeständigen F90 Abtrennung von Lagerbereichen für diese Art von Batterien. 

Speziell die Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien geringer und mittlerer Leistung, wie sie z.B. in Werkezugmaschinen, E-Bikes oder Laptops Verwendung finden, stellt in der Praxis ein viel diskutiertes Thema dar. Dies vor allem auch deshalb, weil es durch die steigenden Anzahl der sich im Umlauf befindlichen Batterien/Akkus immer häufiger zu Ereignissen mit teils erheblichen Personen- und Sachschäden kommt. 

Viele angebotene Lagerlösungen für Lithium-Ionen-Batterien geringer und mittlerer Leistung basieren auf Sicherheitsschränken Typ 90 (nach DIN EN 14470-1), welche von Ihrer Eigenschaft her für die Lagerung von entzündbaren Gefahrstoffen dimensioniert bzw. ausgelegt sind. Durch die Tatsache, dass die Hauptgefahr bei der Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien in einer unkontrollierbaren Situation, dem sogenannten Thermal Runaway, sprich die auftretende Kettenreaktion bei thermischer Überlastung mechanisch beschädigt oder defekt sind. Durch die Überlastung gerät der Akku in Brand. Die entstehenden Brandgase zünden dann nach kurzer Zeit und führen zu einer druckvollen Explosion mit starker und giftiger Rauchentwicklung. 

Realtest mit Sicherheitsschrank Typ 90: 

Ergebnis: Tür/Verriegelung hält Explosion nicht stand. Siehe Produktvideo. 

Umfangreiche Tests im Hause LaCont haben gezeigt, dass herkömmliche Sicherheitsschränke Typ 90 diesen Belastungen nicht gewachsen sind und somit als sichere Lösung für die Lagerung von Akkus ausscheiden. Dies vor allem durch den Umstand, dass diese Art von Schränken einer Explosion in keinster Art und Weise standhalten und giftige Gase weder eingeschlossen noch gefiltert werden. 

Als Lösung: 

Zur sicheren Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien gibt es nun den Lithium-Ionen-Batterien Schrank BBS, welcher auch zum Patent angemeldet ist. Beim Realtest des Lagerschranks erfolgte die Orientierung an die Vorgaben der ADR. Die ADR (Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter) ordnen Lithium-Ionen-Batterien als Gefahrgut der Klasse 9 zu, sie werden damit als besonders kritisch eingestuft. Eine sichere Lagerung hinsichtlich Brand, Rauch und Explosion sowie eine feuerbeständige Abtrennung zu anderen Bereichen ist daher unumgänglich, wie ähnlich lautend auch die genannte VdS 3103 argumentiert. 

Als Testergebnis wurde von der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung) Berlin festgestellt, dass der BBS, welcher feuerbeständig sowie mit rauchdichter und sicherheitsverriegelter Tür ausgestattet ist, sein Schutzziel vollumfänglich erfüllt. Durch die Druckentlastungskuppel mit integriertem Gasmanagement/Filter sind Mitarbeiter, Gebäude und Umwelt geschützt. der Schutz von den Auswirkungen der Explosion als auch von den entstandenen giftigen Gasen ist ein zentraler Punkt des Sicherheitskonzepts. In Kombination mit der optionalen erhältlichen Brandmeldung im Havariefall, welche die VdS Richtlinie 3103 ebenfalls zur Überwachung des Lagerbereiches mit Aufschaltung an eine ständig besetzte Stelle empfiehlt, ergibt sich somit ein höchstes Maß an Sicherheit bei der Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus. 

Weitere Ausstattungsvarianten des Schrankes wie Stromanschluss für Lademöglichkeiten oder auch Löscheinrichtungen sind in Planung. 

Ergebnis: 

  • Temperatur an der Außenseite nie über 20° C
  • Kein Austritt von giftigen Gasen
  • kein Flammenaustritt
  • kein Austritt von festen Teilen
  • Bauliche Unversehrtheit gegeben

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