Kippbehälter
Stapler-Anbaubehälter
Umwelt-Lagertechnik

Container für Gefahrstofflagerung

Unser Angebot an Containern für Gefahrstofflagerung umfasst derzeit:

gasflaschen container

 

 

 

 

 

Gasflaschen-Container

Mehr Informationen

regal-container

 

 

 

 

 

 

Regal-Container

Mehr Informationen

raum-container

 

 

 

 

 

 

 

Raum-Container

Mehr Informationen

brandschutz container

 

 

 

 

 

 

Brandschutz-Container

Mehr Informationen

 

Für Produkt- und Preisanfragen klicken Sie bitte hier oder senden Sie uns ein Fax an +49 (0)9771 6100-6110 . Wir bearbeiten ihre Anfrage umgehend.


Schaubild Container für Gefahrstofflagerung

 

Schaubild Container

Ausführungen (siehe Schaubild): 

Wassergefährdende Medien: 

  • CEH
  • WK
  • CRH
  • CEN
  • CRN
  • CE
  • CR

 

Entzündbare und wassergefährdende Medien: 

  • CEH (techn. Luftwechsel)
  • WK (techn. Luftwechsel) 
  • CEN (nat. Luftwechsel) 
  • CEH (nat. Luftwechsel) 
  • WK (nat. Luftwchsel)
  • CRH (nat. Luftwechsel) 
  • CE (techn. Luftwechsel)
  • CR (techn. Luftwechsel) 
  • CB (techn. Luftwechsel) 

 

Vorschriftsgemäße Lagerung gewässergefährdender Stoffe

Auffangvolumen

Eine Auffangwanne muss den Inhalt des größten Behälters, mindestens 10 % der gelagerten Menge aufnehmen können. ACHTUNG: In Wasserschutzgebieten muss die gesamte Lagermenge (100%!) zurückgehalten werden können.

WHG § 62 (alt WHG §19g)
(1) Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen müssen so beschaffen sein und so errichtet, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist.

Eignungsfeststellung WHG § 63 (1) (alt WHG § 19h)
Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen von wassergefährdender Stoffen dürfen nur errichtet und betrieben werden, wenn ihre Eignung von der zuständigen Behörde festgestellt worden ist.

AwSV(Bundesanlagenverordnung)

Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Die bisherigen 16 Landesverordnungen (VawS) wurden abgelöst und somit erstmalig ein bundesweit einheitliches Schutzniveau geschaffen.

GHS

Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals. Das GHS ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern.

REACH (bzw. EG-Verordnung Nr. 1907/2006)

Regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
R = Registrierung
E = Evaluierung (Bewertung)
A = Autorisierung (Zulassung) von
CH = (chemischen) Stoffen in Europa

Weitere Informationen hierzu: www.umweltbundesamt.de/chemikalien/ghs.htm

Entzündbare Flüssigkeiten

EinstufungGefahrensymbolKriterienH-SatzGefahrenkategorie
extrem entzündbarGHS02Flammpunkt < 23 °C
Siedepunkt < 35 °C
H224GHS 1
leicht entzündbarGHS02Flammpunkt < 23 °C
Siedepunkt > 35°C
H225GHS 2
entzündbarFlammpunkt > 23 °C < 60 °CH226GHS 3
(nach GHS/Reach)

Gewässergefährdende Flüssigkeiten

EinstufungGefahrensymbolH-SatzGefahrenkategorie
aktuH400GHS1
chronischH410GHS 1
chronischH411GHS 2
chronischH412GHS 3
chronisch H413GHS 4
(nach GHS/Reach)

Zulassungen

StawaR Übereinstimmungserklärung (ÜHP) gemäß StawaR (Richtlinie über die Anforderung na Auffangwannen aus Stahl mit einem Rauminhalt bis 1000 Liter)StawaR
Für Auffangwannen, die von der StawaR abweichen, wird vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erteilt.

 

PRODUKTE ANFRAGEN

Sie haben 0 Produkte zur Anfrage vorgemerkt.
Merkliste löschen
Welche Stückzahl dieses Artikels möchten Sie für Ihre Anfrage auf die Merkliste setzen?
1
VORMERKEN