Kippbehälter
Stapler-Anbaubehälter
Umwelt-Lagertechnik

Vorschriftsgemäße Lagerung

Gewässer

Auffangvolumen

Eine Auffangwanne muss den Inhalt des größten Behälters, mindestens 10 % der gelagerten Menge aufnehmen können. ACHTUNG: In Wasserschutzgebieten muss die gesamte Lagermenge (100%!) zurückgehalten werden können.

WHG § 62 (alt WHG §19g)

(1) Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen müssen so beschaffen sein und so errichtet, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist.

Eignungsfeststellung WHG § 63 (1) (alt WHG § 19h)

Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen von wassergefährdender Stoffen dürfen nur errichtet und betrieben werden, wenn ihre Eignung von der zuständigen Behörde festgestellt worden ist.

AwSV(Bundesanlagenverordnung)

Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Die bisherigen 16 Landesverordnungen (VawS) wurden abgelöst und somit erstmalig ein bundesweit einheitliches Schutzniveau geschaffen.

GHS

Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals. Das GHS ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern.

REACH (bzw. EG-Verordnung Nr. 1907/2006)

Regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
R = Registrierung
E = Evaluierung (Bewertung)
A = Autorisierung (Zulassung) von
CH = (chemischen) Stoffen in Europa

Weitere Informationen hierzu: www.umweltbundesamt.de/chemikalien/ghs.htm

Entzündbare Flüssigkeiten

EinstufungGefahrensymbolKriterienH-SatzGefahrenkategorie
extrem entzündbarGHS02Flammpunkt < 23 °C
Siedepunkt < 35 °C
H224GHS 1
leicht entzündbarGHS02Flammpunkt < 23 °C
Siedepunkt > 35°C
H225GHS 2
entzündbarFlammpunkt > 23 °C < 60 °CH226GHS 3
(nach GHS/Reach)

Gewässergefährdende Flüssigkeiten

EinstufungGefahrensymbolH-SatzGefahrenkategorie
aktuH400GHS1
chronischH410GHS 1
chronischH411GHS 2
chronischH412GHS 3
chronisch H413GHS 4
(nach GHS/Reach)

Zulassungen

StawaR Übereinstimmungserklärung (ÜHP) gemäß StawaR (Richtlinie über die Anforderung na Auffangwannen aus Stahl mit einem Rauminhalt bis 1000 Liter)StawaR
Für Auffangwannen, die von der StawaR abweichen, wird vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erteilt.

 

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